Mit der Offenlegung meiner Einkünfte aus der Abgeordnetentätigkeit möchte ich Transparenz und Offenheit erreichen, da ich der Überzeugung bin, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse an den Einkünften von Politikerinnen und Politikern haben. Ich halte einen vertrauensvollen Umgang miteinander für unabdingbar, und dazu gehört auch, dass Sie Einblick in meine Einkünfte erhalten. Als Berufspolitiker habe ich auch nichts zu verbergen. Meine Abgeordnetenentschädigung und weitere mandatsbezogenen Einkünfte sind ohnehin offengelegt und für jede und jeden einsehbar. Jedoch halte ich die aktuellen Regelungen zur Transparenz der Nebeneinkünfte, die sich der Hessische Landtag mit Mehrheit gegeben hat, für unzureichend. Deshalb möchte ich Ihnen aufzeigen, was ich neben meiner Abgeordnetenentschädigung beziehe. Ich möchte Fakten gegen Vorurteile und Halbwahrheiten setzen und Ihnen aufzeigen, dass ich nicht von Lobbyisten finanziell abhängig bin.
Die Einkünfte von Politikerinnen und Politikern sind häufiger Gegenstand von gesellschaftlichen Diskussionen. Als Landtagsabgeordneter verdiene ich sicherlich nicht schlecht. Jedoch, wenn meine Einkünfte denen von vergleichbaren Arbeitsverhältnissen gegenübergestellt werden, kann man sicherlich nicht von einer völlig überbezahlten Tätigkeit sprechen. Bezüglich der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeits- und Reisezeit habe ich einen Wert von etwa 70 Stunden ermitteln können.
Falls Sie noch weitere Auskünfte zu meinen Einkünften und Tätigkeiten erhalten möchten, können Sie sich gerne an mich oder mein Wahlkreisbüro wenden.
Ihr Oliver Ulloth
Die Entschädigung für Abgeordnete ist kein Geheimnis, sondern gesetzlich geregelt. Die Entschädigung für Mitglieder des Hessischen Landtags ist im Hessischen Abgeordnetengesetz festgelegt. Hessische Landtagsabgeordnete erhalten monatlich eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch „Diäten“ genannt) in Höhe von 8.544,00 €/Monat (Zahlbetrag der Grundentschädigung Stand 01. Juli 2022). Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder Ähnliches gibt es nicht.
(Der Hessische Landtag hat beschlossen im Jahr 2020 die eigentlich anstehende Erhöhung der Diäten um rund 2,3 Prozent nicht durchzuführen. Die Erhöhung der Bezüge von Landtagsabgeordneten ist in Hessen an den Nominalindex des Vorjahres gekoppelt, der die Nettoverdienste aller Arbeitnehmer widerspiegelt. Die eigentlich anstehende Erhöhung wird angesichts der Corona-Krise nicht vollzogen. Fraktionsübergreifend wurde dieser Verzicht auf den Weg gebracht, als Zeichen der Solidarität mit den Bürgern und Betrieben im Land, die sich in teils erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befinden.)
Dieser Betrag stellt das Einkommen aus der Tätigkeit als hessischer Landtagsabgeordneter dar. Brutto ist aber nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt ein Abgeordneter genauso Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Auch Beiträge zur Krankenversicherung sind aus den „Diäten“ zu bestreiten.
Da Landtagsabgeordneten - anders als z.B. Ministerinnen und Ministern, Landrätinnen und Landräten oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern - kein eigener Etat für Sach- oder Geldspenden zur Verfügung steht, erfolgen meine Spenden gänzlich aus privaten Mitteln.
Hinzu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Landtagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für einen SPD-Landtagsabgeordneten sind die Mandatsträgerabgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei.
Entwicklung der Diäten
Immer wenn im Landtag die Diäten erhöht werden, führt das zu großen öffentlichen Diskussionen. Daher ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstanden, Abgeordnetengehälter steigen stärker als Löhne und Gehälter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern. Die folgende Tabelle stellt die Diätenentwicklung der hessischen Landtagsabgeordneten ab dem 01. Juli 2008 dar. Von da an, wurde stets im Folgejahr am 1. Juli neu über die Diäten entschieden. Die Spalte ‚Erhöhung in Prozent‘ gibt die prozentuale Steigerung zum Vorjahr wieder.
Aufwandspauschale:
Die Aufwendungen für Büromaterial, Fachliteratur, Zeitungen, Porto, Telefon und Miete des Wahlkreisbüros werden durch Zahlung einer monatlichen Kostenpauschale abgegolten. Dafür erhalte ich direkt von der Landtagsverwaltung 996 €/Monat (Stand 01.07.2022).
Mitarbeiter-/innen-Pauschale:
Für die Brutto-Lohnkosten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalte ich 5240,00 €/Monat (Stand 01.04.2021), welche direkt von der Landtagsverwaltung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verausgabt werden.
Reise- und Übernachtungskosten:
Als Landtagsabgeordneter werden mir alle mandatsbedingten Fahrten innerhalb Hessens nach dem Hessischem Reisekostengesetz erstattet. Fahrten außerhalb Hessens im Auftrag des Landtages, einer seiner Ausschüsse oder meiner Fraktion werden ebenfalls nach Genehmigung des Landtagspräsidenten erstattet.
Siehe hierzu auch unter https://hessischer-landtag.de/content/oliver-ulloth.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit:
Ehrenamtliche Tätigkeiten mit Entschädigung:
Vom 29. September bis zum 08. Oktober 2019 habe ich zusammen mit vier weiteren Kolleginnen und Kollegen aus Landtagsfraktionen verschiedener deutscher Bundesländer auf Einladung der Former Members of Congress an einer Studienreise in die USA teilgenommen. Die Reise hatte einen Wert von umgerechnet 6.187,21 € pro Teilnehmer/in.
Stand: 01.07.2021